Bei vielen mittelständischen Unternehmen steckt ein erheblicher Teil des Vermögens im eigenen Betriebsgrundstück. In der Nachfolge wird daraus regelmäßig die schwierigste Position: Der Käufer will den Betrieb, nicht zwingend die Immobilie – und der Kaufpreis steigt um einen Betrag, den die Finanzierung nicht mehr trägt.
Vertraulich. Auch in einer frühen Sondierungsphase, in der noch nichts entschieden ist.

Sie hat erhebliche Auswirkungen auf Kaufpreis, Käuferkreis und Steuerlast – und sie sollte früh getroffen werden, nicht erst in der Beurkundungsphase.
Einfachster Weg, aber der Kaufpreis steigt um den Immobilienwert. Das verkleinert den Kreis finanzierbarer Käufer erheblich.
Immobilie und Betrieb werden getrennt verwertet, der Nachfolger mietet. Erweitert den Käuferkreis, verlangt aber einen belastbaren Mietvertrag als Grundlage.
Verkauf an einen Investor bei gleichzeitigem Rückmietvertrag. Der Betrieb bleibt am Standort, gebundenes Kapital wird frei – Werthaltigkeit steht und fällt mit der Bonität des Mieters und der Laufzeit.
Welcher Weg trägt, hängt vom Objekt ab – vor allem von seiner Drittverwendungsfähigkeit. Genau das klären wir zuerst.
Ein Wert, der in einer Transaktion Bestand haben soll, darf nicht von demjenigen stammen, der an der Vermittlung verdient. Deshalb liegen die beiden Rollen bei uns in zwei Häusern.
Kommt es zum förmlichen Gutachten – für Kaufpreisverhandlung, Bilanz, Finanzamt oder Gesellschafterkreis –, erstellt es die expecta Sachverständigen GmbH. Neutral, nach § 194 BauGB, ohne Beteiligung am Transaktionserfolg.
Kommt es zum Verkauf, übernimmt Quantis Immobilien die Vermarktung und die Verhandlung – mit derselben Datengrundlage, aber in klar getrennter Rolle.
Für Sie bleibt es ein Kontakt und ein Zeitplan. Die Trennung betrifft die Verantwortung, nicht Ihre Koordination.
Wenn im Rahmen einer Nachfolge die Immobilienfrage auftaucht, brauchen Sie meist zweierlei: schnell eine belastbare Größenordnung, und später eine Zahl, die der Prüfung durch Käufer, Bank und Berater standhält.
Ihr Mandat bleibt Ihres. Wir treten gegenüber Ihrem Mandanten nicht in Konkurrenz zu Ihrer Beratung und sprechen ihn nicht eigenständig auf andere Themen an.
Zusammenarbeit besprechen
Auch in einer frühen Phase, in der noch offen ist, ob und wie verkauft wird. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.