Bei Erbschaft und Schenkung setzt das Finanzamt den Wert Ihrer Immobilie pauschal an, häufig zu hoch. Nach § 198 BewG können Sie den niedrigeren tatsächlichen Wert durch ein Sachverständigengutachten nachweisen. Wir erstellen dieses Gutachten nach den Verfahren der ImmoWertV und dokumentieren jede Annahme nachvollziehbar.
Wofür unsere Gutachten gedacht sind. Unsere Verkehrswertgutachten richten sich an das Finanzamt sowie an private Entscheidungen und Einigungen. Für Gerichtsverfahren und für die Beleihungswertermittlung von Banken sind sie nicht bestimmt: Gerichte bestellen eigene Sachverständige, Kreditinstitute arbeiten nach eigenen Vorgaben. Wenn Sie ein Gutachten für diese Zwecke benötigen, sagen wir Ihnen das im Erstgespräch und nennen Ihnen die passende Stelle.
Das vollständige Gutachten mit umfassender Dokumentation und normierten Verfahren nach ImmoWertV. Bestimmt für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG sowie für die Erbauseinandersetzung.
Der fundierte Marktwert auf kompakten Seiten – ideal als Entscheidungsgrundlage für Verkauf, Vermögensübersicht oder Einigung innerhalb der Familie.
Verkürzte Restnutzungsdauer nachweisen und die AfA erhöhen – für Vermieter oft ein erheblicher Steuervorteil.
Wenn der pauschale Bodenrichtwert Ihrem Grundstück nicht gerecht wird: der belegte tatsächliche Bodenwert.
Das Finanzamt bewertet pauschal – oft zu hoch. Nach § 198 BewG kann ein Sachverständigengutachten den niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen und die Steuer erheblich senken. Mehr im Ratgeber →
Wo mehrere Beteiligte sich einigen müssen, ersetzt ein neutral hergeleiteter Wert das gegenseitige Misstrauen durch eine gemeinsame Grundlage. Voraussetzung ist, dass alle Seiten die Bewertung anerkennen.
Verkürzte Restnutzungsdauer zur Erhöhung der AfA, Entnahme aus dem Betriebsvermögen, Nachweis des tatsächlichen Bodenwerts: Ein dokumentierter Wert schafft gegenüber dem Finanzamt Klarheit.
Analyse der Nutzung, Prüfung der Bausubstanz, Beschaffung sämtlicher Unterlagen bei den Behörden (Grundbuch, Kataster, Bebauungsplan, Bauakten), Lage- und Marktanalyse sowie die Wertermittlung nach Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren gemäß ImmoWertV. Jede Annahme wird offengelegt, jeder Rechenschritt ist nachvollziehbar dokumentiert.
Den größten Teil der Arbeit macht nicht die Rechnung aus, sondern die Aufbereitung: Unterlagen zusammentragen, Widersprüche klären, den Zustand vor Ort aufnehmen. Davon hängt ab, ob das Ergebnis einer Prüfung standhält.
Sie erhalten vor Beauftragung ein transparentes Festhonorar. Was ein Gutachten kostet →
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Gutachtentyp Ihren Zweck erfüllt. Manchmal reicht das Kurzgutachten völlig.
Erstgespräch anfragenDie Erstellung von Verkehrswertgutachten erbringen wir organisatorisch getrennt vom Vermittlungsgeschäft. Ein Gutachten dient nicht der Anbahnung eines Verkaufsauftrags, und aus einer Beauftragung entsteht keinerlei Verpflichtung gegenüber Quantis Immobilien.
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